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Sonderausgabe: News zum Thema

Spenden

Spenden sind als Betriebsausgaben und/oder als Sonderausgaben abzugsfähig.

Welche Eckpunkte der geplanten Steuerreform betreffen Ärzte besonders?

Die Bundesregierung hat eine Steuerreform angekündigt. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe wurden nun zur Begutachtung versandt.

Welche Sonderausgaben werden automatisch abgezogen?

Bestimmte Zahlungen, die ab dem 1.1.2017 getätigt werden, werden zukünftig automatisch in Ihrer Steuererklärung erfasst.

Wie können Spenden steuerlich geltend gemacht werden?

Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder Betriebsausgabe abzugsfähig.

Neu ab 2017: Automatische Datenübermittlung für Sonderausgaben!

Für das Veranlagungsjahr 2017 werden bestimmte Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung erstmals automatisch berücksichtigt.

Welche Meldungen sind im Februar zusätzlich zu berücksichtigen?

Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden: Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2019 in elektronischer Form bis Ende Februar 2020 an das Finanzamt melden.

Was bringt die Arbeitnehmerveranlagung für angestellte Ärzte?

Im Fall der „nachträglichen Beantragung“ hebt das Finanzamt den Bescheid aus der antragslosen Veranlagung auf und entscheidet auf Basis des Antrags neu.

Steuererklärung 2017: Welche Sonderausgaben werden automatisch berücksichtigt?

Bestimmte Zahlungen für Sonderausgaben, die seit dem 1.1.2017 getätigt wurden, werden automatisch für die Steuererklärung 2017 erfasst.

Neue Sonderausgaben: Thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und der Ersatz von fossilen Heizungssystemen

Neue Sonderausgaben durch die Steuerreform

Spenden kann Steuern sparen

Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Versicherungen als Betriebsausgaben

Prämienzahlungen für Versicherungen, die den Betrieb des Unternehmens betreffen, sind in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuern, Lohnverrechnung & Buchhaltung, Digitalisierung und Unternehmensberatung in Kufstein, Söll oder Lienz.

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