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Jahresabschluss: News zum Thema

Automatische Zwangsstrafen bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses

Zwangsstrafen ohne vorhergehende Strafandrohung.

Der 30.9.2015 rückt näher: Was ist bis dahin noch zu erledigen?

Der 30.9. ist aus steuerlicher Sicht ein wichtiges Datum, da wichtige Fristen an diesem Tag auslaufen. Einige davon hier im Überblick.

Welche Fristen enden am 30.9.2016?

Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab.

Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2023

Vorsteuerrückerstattung, Bilanzveröffentlichung, Vorauszahlungen und Anspruchsverzinsung.

Was ändert sich bei der Bilanzoffenlegung für kleine GmbHs?

Kapitalgesellschaften haben ihre Jahresabschlüsse binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch offenzulegen.

Offenlegung des Jahresabschlusses: Fristen vorübergehend verlängert

Nochmalige coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen

Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen

Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen.

Wann muss der Jahresabschluss eingereicht werden?

Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen (gilt auch für GmbH & Co. KG).

Jahresabschluss fristgerecht einreichen

Für Kapitalgesellschaften muss ein Jahresabschluss erstellt werden.

Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2021

Vorsteuerrückerstattung aus EU-Ländern Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2020 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

Nationalrat beschließt Verlängerung der Fristen für die Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen

Eine verlängerte Frist für die Offenlegung und Aufstellung von Jahresabschlüssen wurde beschlossen.

Was sieht die Restrukturierungsordnung vor?

In Österreich wurde nun die Restrukturierungsordnung (ReO) rückwirkend mit 17.7.2021 in Kraft gesetzt.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuern, Lohnverrechnung & Buchhaltung, Digitalisierung und Unternehmensberatung in Kufstein, Söll oder Lienz.

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