Als Unternehmer brauchen Sie eine UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), sobald Sie innerhalb der EU Waren einkaufen, verkaufen oder sonstige Leistungen ausführen. Sie ermöglicht eine eindeutige Kennzeichnung aller Unternehmen in der EU.
Die UID-Nummer muss beim zuständigen Finanzamt im jeweiligen Mitgliedstaat beantragt werden.
Seit 1.8.2012: UID-Büro geschlossen
Gibt ein Geschäftspartner eine UID-Nummer an, so muss sie gültig sein. Möglich war die Überprüfung der UID-Nummer bisher über das UID-Büro in Suben, online über FinanzOnline oder über die Homepage der EU.
Mit 1.8.2012 wurde das UID-Büro in Suben geschlossen. Über FinanzOnline kann die UID-Nummer am einfachsten geprüft werden.
Sollte eine elektronische Überprüfung nicht möglich sein, so kann per Telefon oder auch schriftlich beim Finanzamt des Antragstellers angefragt werden.
Die Bestätigung, dass die UID-Nummer gültig ist, sollten Sie ausdrucken und wie andere Belege aufbewahren.
Stand: 06. September 2012
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
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