Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2017: 1,024.
ASVG | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
täglich | (entfällt mit 1.1.2017) |
monatlich | € 425,70 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 638,55 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 166,00 |
monatlich | € 4.980,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 9.960,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer | |
ohne Sonderzahlung | € 5.810,00 |
Stand: 27. Oktober 2016
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuern, Lohnverrechnung & Buchhaltung, Digitalisierung und Unternehmensberatung in Kufstein, Söll oder Lienz.