Wenn es eine Frist einzuhalten gilt, ist es von großer Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt eine E-Mail als eingelangt gilt.
Der OGH hat sich dazu in einer Entscheidung geäußert. Eine E-Mail gilt ab dem Zeitpunkt als eingelangt, ab dem sie vom Server des Gerichts empfangen wurde. Der Zeitpunkt des Einlangens kann deshalb auch außerhalb der Amtsstunden erfolgen.
Stand: 13. Oktober 2011
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuern, Lohnverrechnung & Buchhaltung, Digitalisierung und Unternehmensberatung in Kufstein, Söll oder Lienz.