Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen auch kostenintensivere Arbeitsmittel wie die Anschaffung eines Laptops von der Steuer absetzen. Wird ein Laptop mit Anschaffungskosten von € 600,00 bis Jahresende 2019 angeschafft, so sind die Anschaffungskosten nur verteilt auf die Nutzungsdauer als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzbar. Investitionen in Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten bis zu € 400,00 können jedoch sofort (allerdings unter Berücksichtigung eines Privatanteils) noch im Jahr 2019 abgesetzt werden.
Durch das Steuerreformgesetz 2020 wurde die Grenze von € 400,00 ab 2020 auf € 800,00 angehoben. Wartet man also mit der Anschaffung des Laptops mit Anschaffungskosten von € 600,00 bis in den Jänner 2020, so ist zwar für 2019 keine Abschreibung ansetzbar, dafür sind aber die Anschaffungskosten abzüglich Privatanteil sofort im Jahr 2020 steuerlich abzugsfähig.
Stand: 26. November 2019
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuern, Lohnverrechnung & Buchhaltung, Digitalisierung und Unternehmensberatung in Kufstein, Söll oder Lienz.