Wenn sich Kinder ständig in einem anderen Staat der EU/des EWR oder in der Schweiz aufhalten, so werden ab 2019 der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der Kindermehrbetrag und der Familienbonus Plus an das Preisniveau im jeweiligen Land angepasst.
Der Finanzminister hat nun in einer aktuellen Verordnung auf Basis der Daten des statistischen Amtes der EU festgelegt, welcher Anpassungsfaktor für welches Land (insgesamt 31 Länder) zur Anwendung kommt.
So wird beispielsweise der Familienbonus Plus (€ 125,00 pro Monat für Kinder, die sich in Österreich aufhalten) für Kinder, die sich ständig in der Schweiz aufhalten auf € 190,00 pro Monat und für Kinder, die sich ständig in Bulgarien aufhalten auf € 56,25 pro Monat angepasst.
Stand: 27. November 2018
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuern, Lohnverrechnung & Buchhaltung, Digitalisierung und Unternehmensberatung in Kufstein, Söll oder Lienz.