ASVG | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 475,86 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 713,79 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 185,00 |
monatlich | € 5.550,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 11.100,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.475,00 |
GSVG | |
Pensionsversicherung FSVG | |
Höchstbeitragsgrundlage | |
pro Monat | € 6.475,00 |
pro Jahr | € 77.700,00 |
Mindestbeitragsgrundlage | |
pro Monat | € 574,36 |
pro Jahr | € 6.892,32 |
Unfallversicherung | € 11.100,00 |
Beitrag zur Unfallversicherung | |
monatlich | € 10,42 |
jährlich | € 125,04 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 25. November 2020
Erscheinungsdatum:
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