Steuerlich gesehen sind solche Sonderklassegebühren entweder
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit liegen beim Arzt vor, wenn die Gebühren von der Krankenanstalt im eigenen Namen eingehoben werden und die Krankenanstalt danach einen bestimmten Prozentsatz an die Ärzte (Primar, Turnus- oder Assistenzarzt) auszahlt. Die Gebühr wird bei den Ärzten in diesem Fall zu den laufenden Monatsbezügen hinzugerechnet und unterliegt somit dem monatlichen Abzug der Lohnsteuer.
In Kärnten und in der Steiermark sind Sonderklassegebühren beim Arzt immer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In diesen Bundesländern ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Gebühr von der Krankenanstalt im eigenen Namen eingehoben werden muss.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Die Sonderklassegebühr stellt Einkünfte aus selbständiger Arbeit dar, wenn der Primar die Gebühr selbst vom Patienten einhebt und danach einen Teil an die anderen Ärzte bzw. an die Krankenanstalt abführt. Hier liegen sowohl beim Primar als auch bei den Assistenz- und Turnusärzten Einkünften aus selbständiger Arbeit vor.
Wenn die Krankenanstalt die Rechnung zwar ausstellt, aber dabei die Namen der jeweiligen Ärzte und ihren Anteil an der Gebühr angibt, liegen bei den Ärzten ebenfalls Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor. Die Krankenanstalt übernimmt in diesem Fall lediglich das Inkasso im Namen und auf Rechnung der Ärzte.
Bei diesen Einkünften wird kein Lohnsteuerabzug durchgeführt. Sie werden im Zuge der Einkommensteuerveranlagung besteuert.
Stand: 27. Mai 2014
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuern, Lohnverrechnung & Buchhaltung, Digitalisierung und Unternehmensberatung in Kufstein, Söll oder Lienz.